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„Grundsteuer-Hebesätze ab Januar 2025 senken“

12. Januar 2023

Pressemitteilung der CDU-Gemeinderatsfraktion Laudenbach

„Grundsteuer-Hebesätze ab Januar 2025 senken“

Laudenbach, den 9. Januar 2023

Zum 1. Januar 2025 wird die vom Bundesgesetzgeber beschlossene Grundsteuerreform in Kraft treten, wonach die Grundsteuer künftig anders berechnet wird. Nach ersten Rückmeldungen von Laudenbacher Bürgerinnen und Bürgern, die in den vergangenen Tagen vom Finanzamt ihre Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide auf Basis der neuen Berechnungsmethode erhalten haben, zeichnet sich bereits ab, dass sich die Grundsteuer voraussichtlich für viele Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Januar 2025 vervielfachen würde, wenn die bisherigen Grundsteuer-Hebesätze der Gemeinde Laudenbach ab Januar 2025 unverändert blieben. Dies würde übrigens grundsätzlich nicht nur Grundstückseigentümer, sondern auch Mieter treffen, auf die die Grundsteuer vom Vermieter in der Regel anteilig umgelegt wird. Nach der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers soll die Grundsteuerreform jedoch nicht zu einer Erhöhung des Grundsteuergesamtaufkommens führen, sondern lediglich für eine gerechtere Verteilung unter den Steuerpflichtigen sorgen.

Folgerichtig schreibt das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite zur Grundsteuerreform: „Der Hebesatz soll durch die Städte und Gemeinden so angepasst werden, dass die Grundsteuerreform für die jeweilige Stadt oder Gemeinde möglichst aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer jedoch ändern.“

Vor diesem Hintergrund wird sich die CDU-Fraktion dafür einsetzen, dass die Gemeinde Laudenbach zum 1. Januar 2025 ihre Grundsteuer-Hebesätze herabsetzen wird. Wie das Bundesfinanzministerium richtig ausführt, wird sich durch die Grundsteuerreform dennoch für einzelne Steuerpflichtige die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 erhöhen, aber durch die Herabsetzung der Grundsteuer-Hebesätze kann dieser Effekt auch für diese Steuerpflichtigen abgemildert werden.

Bereits im Rahmen der Verabschiedung des Hauhalts der Gemeinde Laudenbach für das Jahr 2022 hatte sich die CDU-Fraktion im Gemeinderat erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Grundsteuer-Hebesätze in Laudenbach in 2022 nicht erhöht wurden, um die finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger in Zeiten hoher Inflation nicht noch weiter zu steigern. Auch für das Haushaltsjahr 2023 sollen die Grundsteuer-Hebesätze der Gemeinde Laudenbach unverändert bleiben.

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