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Das neue Kommunalwahlrecht kommt!

29. März 2023

Heute wurde im Landtag die Modernisierung des Kommunalwahlrechts verabschiedet.

Damit schaffen wir die besten Voraussetzungen für die kommenden Kommunal- und Bürgermeisterwahlen.

 






An die Damen und Herren
Mitglieder der CDU Baden-Württemberg
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder,  

heute wurde der Gesetzentwurf zur Reform des Kommunalwahlrechts in zweiter Lesung im Landtag verabschiedet. Mit diesem Gesetz setzen wir ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und stellen wichtige Weichen für die Zukunft. Als DIE Kommunalpartei in Baden-Württemberg ist es uns ein großes Anliegen, das etablierte und funktionsfähige Kommunalwahlrecht weiter zu modernisieren und zu verbessern. Wir stärken mit dieser Reform das Bürgermeisteramt und erhöhen gleichzeitig dessen Attraktivität.    

Was sind die wesentlichen Änderungen bei der Reform?    
1. Bei Bürgermeisterwahlen entfällt die Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit und die Ruhestandsaltersgrenze. Gleichzeitig wird die Altersgrenze für die Wählbarkeit von 25 auf 18 Jahre abgesenkt. Damit schaffen wir mehr Flexibilität und Chancen bei der Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten.    
2. Bei Bürgermeisterwahlen wird im zweiten Wahlgang die Neuwahl durch eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern/-innen mit den höchsten Stimmenzahlen ersetzt. Eine Rücknahme der Bewerbung im zweiten Wahlgang ist nicht möglich.    
3. Bei Bürgermeisterwahlen in Gemeinden von bis zu 20.000 Einwohnern/-innen sind künftig Unterstützungsunterschriften für eine Bewerbung einzureichen, um sogenannten „Spaßkandidaten/-innen“ abzuverlangen, zumindest einmal in der betreffenden Kommune Präsenz zu zeigen.    
4. In der Gemeindeordnung wird die Einwohnerschwelle für die Aufstellung von Wahlvorschlägen, die höchstens doppelt so viele Bewerber enthalten wie Gemeinderäte zu wählen sind, von 3.000 Einwohner/-innen auf 5.000 Einwohner/-innen angehoben.    
5. Wohnungslose Menschen erhalten analog zum Landtagswahlrecht das kommunale Wahl- und Stimmrecht.    
6. Personen ab 16 Jahren können künftig als Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte kandidieren. Das Ziel hierbei ist: junge Menschen stärker und früher an demokratischen Prozessen zu beteiligen.   „Unsere Landkreise, Städte und Gemeinden sind und bleiben die Orte, an denen Demokratie gelebt wird.“   Thomas Strobl Landesvorsitzender Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen   Welche Punkte waren der CDU zusätzlich noch wichtig?     Als Kommunalpartei war uns als CDU die Weiterentwicklung und Modernisierung des Kommunalwahlrechts ein essentielles Anliegen. In vielen Themen und Bereichen hat die CDU maßgeblich die Initiative ergriffen und entsprechende Änderungen beschlossen. Die schwarze Handschrift wirkt! Das zeigt sich eindrücklich bei der Steigerung der Attraktivität des Bürgermeisteramtes. Darüber hinaus konnten wir weitere Themen einbringen und auch verhindern:   Landräte/-innen werden weiterhin durch den Kreistag gewählt   Kein Bürgerentscheid auf Landkreisebene    Einführung eines Rückkehrrechts für Landesbedienstete in den Landesdienst sowie Anreizzuschläge zur Steigerung der Attraktivität des Bürgermeisteramts   Erleichterung bei der Kandidatenaufstellung zu Kommunalwahl   „Das Kommunalwahlpaket ist da. Wir haben geliefert. Wir schaffen attraktive Rahmenbedingungen für die Kommunalwahlen und stärken das Bürgermeisteramt.“   Ulli Hockenberger MdL
Vorsitzender des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen   Mit diesem neuen Kommunalwahlrecht gehen wir mutig voran. Wir schaffen rechtzeitig vor der Kommunalwahl im Jahr 2024 eine gute Grundlage und steigern in vielerlei Hinsicht die Attraktivität für die Kommunalwahlen sowie auch für die Wahlen um ein Bürgermeisteramt. Für die CDU Baden-Württemberg und für mich ganz persönlich ist diese Änderung des Kommunalwahlrechts eine echte Herzensangelegenheit. Die Kommunalpolitik ist das Zentrum und das Herz unserer CDU. Seit vielen Jahren engagiere ich mich in der Kommunalpolitik und darf selbst die Zukunft meiner Heimat mitgestalten. Tausende Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker innerhalb der CDU Baden-Württemberg setzen sich mit Herzblut für ihre Heimat ein. Darauf bin ich stolz – lassen Sie uns dies gemeinsam mit noch größerer Stärke im nächsten Jahr fortführen.  

Freundliche Grüße      
Isabell Huber MdL Generalsekretärin         Facebook Twitter LinkedIn Instagram YouTube    


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